Arbeitsvermittlung mit Vermittlungsgutschein
Was bedeutet Direktvermittlung?
Bei einer Direktvermittlung handelt es sich um eine Form der privaten Arbeitsvermittlung, die zu einer Festanstellung bei einem Arbeitgeber führt. Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber geschlossen, anders als wie bei einer Zeitarbeitfirma.
Wie beantragt man einen Vermittlungsgutschein?
Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfolgt einfach über die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Viele wissen nicht, dass der Bezug von Arbeitslosengeld dafür nicht zwingend notwendig ist – in vielen Fällen reicht eine Meldung als arbeitssuchend ohne den Bezug von Arbeitslosengeld aus. Die Bedingungen für den Erhalt eines Vermittlungsgutscheins sind für die meisten Menschen erfüllbar. Der Vermittlungsgutschein ist daher nicht nur für Arbeitslose mit Rechtsanspruch zugänglich, sondern auch für Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein
Ein Vermittlungsgutschein kann von verschiedenen Personengruppen beantragt werden. Die Voraussetzungen variieren je nach individueller Situation. Hier sind die möglichen Anspruchsgruppen und Bedingungen:
Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II)
Personen, die aktuell Arbeitslosengeld erhalten, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
Arbeitsuchende ohne Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II)
Auch ohne laufende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter besteht die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten.
Beschäftigte in befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnissen
Arbeitnehmer, deren Beschäftigung befristet ist oder die eine Kündigung erhalten haben, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Absolventen von Hochschulen oder Berufsausbildungen
Studierende und Auszubildende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen oder diesen gerade abgeschlossen haben, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
Personen, die aus der Elternzeit zurückkehren
Eltern, die nach der Elternzeit wieder in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, haben die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu nutzen.
Personen, die die Pflege von Angehörigen beenden
Wer sich nach der Pflege von Eltern oder Familienangehörigen wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchte, kann einen Vermittlungsgutschein beantragen.
Selbstständige auf Jobsuche
Selbstständige, die eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anstreben, können ebenfalls von einem Vermittlungsgutschein profitieren.
Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften
Auch Personen, die in Transfer- oder Auffanggesellschaften beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, mit einem Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen.
Diese verschiedenen Gruppen können den Vermittlungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen, um Unterstützung durch eine private Arbeitsvermittlung zu erhalten.
Du benötigst Hilfe bei der Beantragung, kein Problem!
Kontaktiere uns und wir helfen dir, selbstverständlich kostenfrei, bei der Beantragung des Vermittlungsgutscheins, gemeinsam ist die Sache in einigen Minuten erledigt. Alternativ nutze unser Online-Formular, womit du am Ende eine fertige PDF erhältst.