1. Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um automatisch eine Vorlage (PDF) zu erstellen.
  2. Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
    • Speichern und drucken Sie das PDF und senden Sie es per Post an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur.
    • Speichern als PDF, anschließend direkt per E-Mail an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur senden – ohne Portogebühren und Drucken.
  3. Einige Tage nach dem Versand erhalten Sie Ihren Vermittlungsgutschein.
  4. Sobald Sie den Vermittlungsgutschein erhalten haben, schicken Sie uns eine Kopie (per Mail möglich) davon.
  5. Im nächsten Schritt übersenden wir Ihnen den Vermittlungsvertrag.
  6. Unsere Zusammenarbeit beginnt.

Ein Vermittlungsgutschein kann von verschiedenen Personengruppen beantragt werden. Die Voraussetzungen variieren je nach individueller Situation. Hier sind die möglichen Anspruchsgruppen und Bedingungen:

  • Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II): Personen, die aktuell Arbeitslosengeld erhalten, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
  • Arbeitsuchende ohne Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II): Auch ohne laufende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besteht die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten.
  • Beschäftigte in befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmer, deren Beschäftigung befristet ist oder die eine Kündigung erhalten haben, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
  • Absolventen von Hochschulen oder Berufsausbildungen: Studierende und Auszubildende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen oder diesen gerade abgeschlossen haben, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
  • Personen, die aus der Elternzeit zurückkehren: Eltern, die nach der Elternzeit wieder in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, haben die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu nutzen.
  • Personen, die die Pflege von Angehörigen beenden: Wer sich nach der Pflege von Eltern oder Familienangehörigen wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchte, kann einen Vermittlungsgutschein beantragen.
  • Selbstständige auf Jobsuche: Selbstständige, die eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anstreben, können ebenfalls von einem Vermittlungsgutschein profitieren.
  • Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften: Auch Personen, die in Transfer- oder Auffanggesellschaften beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, mit einem Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen.