AGB

AGB – Personalvermittlungsvertrag

I. Vertragsbestandteil

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Personalvermittlung durch Asghar Consultants. Das Unternehmen agiert als Vermittler und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus dem In- und Ausland (im Folgenden als “Kandidaten” bezeichnet) an seine Kunden.

(2) Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, findet ausschließlich dieser Vertrag Anwendung.

§ 2 Akzeptanz des Vertrags

Mit der Präsentation eines Kandidaten durch Asghar Consultants gilt dieser Vertrag als vom Kunden akzeptiert.

§ 3 Empfehlung von Kandidaten

Ein Kandidat wird als von Asghar Consultants empfohlen betrachtet, sobald dem Kunden Informationen übermittelt wurden, die es ihm ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren.

§ 4 Anzahl und Lieferfrist von Kandidaten

Asghar Consultants ist nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Kandidaten bereitzustellen oder eine Lieferfrist einzuhalten.

II. Honoraranspruch

§ 5 Vermittlungsprovision

(1) Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten nach Empfehlung durch Asghar Consultants einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung) mit einem empfohlenen Kandidaten, so ist der Kunde verpflichtet, an Asghar Consultants eine Vermittlungsprovision zu entrichten.

(2) Der Honoraranspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vermittlungsvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten.

§ 6 Information über laufenden Bewerbungsprozess

(1) Befand sich ein von Asghar Consultants empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Kunden oder befindet er sich noch immer darin, so hat der Kunde Asghar Consultants innerhalb von 5 Werktagen nach Empfehlung des Kandidaten durch Asghar Consultants darüber schriftlich zu informieren.

(2) Auf Wunsch des Kunden erbringt Asghar Consultants in diesem Fall keine weiteren Dienstleistungen in Bezug auf diesen Kandidaten, und dieser Kandidat wird nicht mehr als Kandidat von Asghar Consultants betrachtet.

(3) Wenn der Kunde die weitere Betreuung des Kandidaten durch Asghar Consultants wünscht und es zum Vertragsschluss kommt, entsteht der vereinbarte Honoraranspruch.

(4) Auf Anfrage von Asghar Consultants hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis darüber zu erbringen, wann und wie er Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.

§ 7 Höhe der Vermittlungsprovision

(1) Die Vermittlungsprovision beträgt maximal 30% der geschätzten (Vollzeit-)Jahresbruttovergütung (On-Target Earning) des Kandidaten, abhängig von der Komplexität der Position.

(2) Dieser Betrag umfasst sowohl das garantierte Jahresbruttoeinkommen als auch alle zusätzlichen Leistungen, die dem Kandidaten gewährt werden, wie zum Beispiel Boni, erfolgsabhängige Vergütungen, Aktienpakete, Prämien und Firmenwagen.

(3) Die Bewertung eines Firmenwagens erfolgt pauschal mit 10.000,– €. Falls zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten die genauen Werte der Zusatzleistungen nicht ermittelt werden können, einigen sich Asghar Consultants und der Kunde auf einen pauschalen Betrag, der zur Berechnung der Vermittlungsprovision herangezogen wird.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision ist zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen.

(2) Sollte der Kunde sich in Verzug befinden, hat Asghar Consultants gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Verzugszinsen. Darüber hinaus behält sich Asghar Consultants das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche bei Zahlungsverzug geltend zu machen.

§ 9 Nichterstattung bei Vertragsbeendigung

Im Falle einer nachträglichen Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder anderweitigen Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Honorare.

§ 10 Reisekosten

Die Reisekosten der Kandidaten für Vorstellungsgespräche beim Kunden werden, sofern solche entstehen, separat zwischen dem Kunden und dem Kandidaten abgerechnet. Asghar Consultants übernimmt keine Kosten in diesem Zusammenhang.

III. Eignung der Kandidaten

§ 11 Bewertung der Eignung

(1) Es erfolgt eine Überprüfung der Lebensläufe sowie persönliche oder telefonische Vorabgespräche mit den Kandidaten, um deren Eignung zu bewerten. Dabei wird jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten oder die persönlichen Einschätzungen von Asghar Consultants übernommen.

(2) Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat über die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Position verfügt, obliegt ausschließlich dem Kunden.

§ 12 Anspruch auf Vergütung

Im Falle einer Kündigung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Kandidaten oder falls der Kandidat die Arbeitsstelle nicht antreten sollte, besteht dennoch der Anspruch auf Vergütung für die Vermittlungsleistung von Asghar Consultants. Es erfolgt keine Rückerstattung oder erneute Vermittlung seitens Asghar Consultants.

§ 13 Einstellung ausländischer Kandidaten

Bei der Einstellung ausländischer Kandidaten liegt es in der Verantwortung des Kunden, die entsprechenden arbeitsrechtlichen Verfahren unverzüglich zu überprüfen und einzuleiten.

IV. Informationspflichten

§ 14 Informationspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Verpflichtung, Asghar Consultants unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die sich auf die Personalvermittlung auswirken könnten.

§ 15 Mitteilung nach Vertragsschluss

(1) Sofern ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande kommt, ist der Kunde eigeninitiativ dazu verpflichtet, Asghar Consultants innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) schriftlich darüber zu informieren.

(2) In diesem Fall übermittelt der Kunde sämtliche Informationen, die für die Berechnung der Provisionszahlung erforderlich sind, insbesondere den Arbeitsvertrag, an Asghar Consultants.

(3) Dabei stellt der Kunde sicher, dass der Kandidat seine Zustimmung zur Datenübermittlung gegeben hat, sodass Asghar Consultants alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Berechnung erhalten und einsehen kann.

V. Aktive Kandidatensuche und Direktansprache

§ 16 Information über vakante Position und Anforderungsprofil

Vor Beginn der Kandidatensuche informiert der Kunde Asghar Consultants detailliert und schriftlich über die vakante Position sowie das gewünschte Anforderungsprofil (notwendige Eigenschaften und Fähigkeiten) eines passenden Kandidaten.

§ 17 Benennung von Ansprechpartnern

Vor jedem Vermittlungsauftrag benennt der Kunde Asghar Consultants mindestens zwei Ansprechpartner, die unabhängig voneinander berechtigt und entscheidungsfähig sind, geeignete Kandidaten kurzfristig einzustellen, beispielsweise im Falle von Krankheitsausfällen.

§ 18 Zeitnahe Rückmeldung nach Kandidatenvorschlag

Der Kunde gibt Asghar Consultants innerhalb von 5 Werktagen nach Empfehlung eines Kandidaten eine Rückmeldung, ob der Kandidat weiterhin im Auswahlprozess berücksichtigt oder abgelehnt werden soll.

§ 19 Keine Verpflichtung zur Besetzung

Asghar Consultants ist nicht verpflichtet, die vakante Position zu besetzen.

§ 20 Exklusive Besetzung

Sofern eine exklusive Besetzung durch Asghar Consultants zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, wird das festgelegte Vermittlungshonorar in jedem Fall vollständig fällig, ungeachtet davon, ob die Person von Asghar Consultants empfohlen wurde, von Dritten vorgeschlagen wurde oder es sich um eine interne Besetzung handelt.

§ 21 Flexibilität bei Bewerberauswahl

(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass die Angaben im Anforderungsprofil lediglich grundlegende Zielvorstellungen darstellen.

(2) Es ist ihm daher auch bewusst, dass es unter Umständen aufgrund der aktuellen Bewerberlage nicht möglich ist, die Position mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Zielen zu besetzen.

(3) Im Sinne des Gesamtinteresses von Kunde und Asghar Consultants können daher auch Bewerber vorgeschlagen werden, die nicht sämtliche gewünschten Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen oder nur unter für sie vorteilhafteren Arbeitsbedingungen bereit sind, sich zu bewerben.

VI. Haftung/Gewährleistung

§ 22 Keine Garantie für Vermittlungserfolg

Im Rahmen der Erfüllung des Vermittlungsvertrages gibt Asghar Consultants keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.

§ 23 Haftung für Kandidatenqualität

(1) Asghar Consultants übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Leistungsfähigkeit des vermittelten Kandidaten.

(2) Weder Eigenschaften, Qualifikationen noch schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten stellen Zusicherungen von Asghar Consultants dar.

§ 24 Kundenverantwortung bei Kandidatenüberprüfung

Die Überprüfung der Angaben, die vom Kandidaten gemacht werden, liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

§ 25 Haftungsbegrenzung für Vermögensschäden

Für Vermögensschäden, die sich aus der Vermittlungstätigkeit ergeben, haftet Asghar Consultants nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzliche Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen gemäß §§ 823 ff BGB.

VII. Datenschutz und Vertraulichkeit

§ 26 Vertraulichkeit

Asghar Consultants garantiert dem Kunden absolute Vertraulichkeit bezüglich der zu besetzenden Position und des Unternehmens, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.

§ 27 Datenschutz

(1) Die Daten werden von Asghar Consultants streng vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und anderer anwendbarer gesetzlicher Vorschriften, erhoben, verarbeitet und genutzt.

(2) Der Kunde willigt ein, dass Asghar Consultants auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages die Kontaktdaten des Kunden für weitere Geschäftskontakte, den Versand von Newslettern und ähnliche Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen darf.

VIII. Beendigung des Vertrages

§ 29 Kündigung des Vermittlungsvertrages

(1) Jede Vertragspartei kann den Vermittlungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommt.

§ 30 Schriftform der Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail, Fax oder Brief übermittelt werden, um wirksam zu sein.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

§ 31 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, gilt die Freie und Hansestadt Hamburg als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien.

§ 32 Anwendbares Recht und Verbraucherstreitbeilegung

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar für beide Vertragsparteien gleichermaßen.

(2) Hinweis gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im Falle einer branchenspezifischen Schlichtung wäre die Zuständigkeit der “Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.” in Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Deutschland gegeben.

X. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmevereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Teilnahmevereinbarung ausfüllungsbedürftige Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XI. Stand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab Juli 2023 gültig.